Michael Printz :: Pressefotografie

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Kommunikations-Verschlüsselung

Deutsche Telekommunikations- und Internetprovider sind verpflichtet, den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden technische Einrichtungen zur Überwachung des gesamten E-Mailverkehrs, der über Internetserver die dem deutschen Recht unterliegen läuft vorzuhalten. Sämtliche E-Mails können dann von den Ermittlern gelesen beziehungsweise automatisch ausgewertet werden. Dazu ist mittlerweile die Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten technisch gestützter Kommunikation in Kraft getreten, womit 450 Millionen EU-Bürger nach dem Paradigmenwechsel weg von der Unschuldsvermutung zu Generalverdächtigen werden.

Benutzen Sie Verschlüsselung zum Schutz Ihrer Daten!

Durch den Lauschangriff auf sämtliche technisch gestützte Kommunikation - die systematische, verdachtsunabhängige Bespitzelung - ist jede über das Internet per Mail verschickte Information unter Sicherheitsaspekten automatisch als kompromittiert zu betrachten. Ebenso kann die Kommunikation mit und zwischen Vertrauenspersonen und Berufsgeheimnisträgern nicht mehr als ausreichend geschützt betrachtet werden. Das betrifft sowohl Telekommunikation sowie die Möglichkeit des Abhörens von Wohn- und Büroraum. Durch die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Telekommunikation besteht jederzeit für die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit vertrauliche Kommunikationspartner zu identifizieren. Journalistische Quellen sind nicht mehr ausreichend geschützt.

Sie werden sich nun fragen, ob das nicht völlig übertrieben sei. Nun, auch in der ehemaligen DDR werden sich viele Menschen damit beruhigt haben zu sagen “Ich habe ja nichts zu verbergen”. Dennoch gilt die StaSi und das gesamte System als “schlecht”. Die heutigen technischen Möglichkeiten und gesetzlichen Regelungen übertreffen die Möglicheiten der StaSi um ein vielfaches. Auch in Großbritannien - der Überwachungsgesellschaft schlechthin - regt sich bereits Widerstand gegen die allgegenwärtige Bespitzelung unschuldiger Menschen.

Würden Sie wichtige Geschäfts- oder Redaktionsgeheimnisse, die Kommunikation mit Informanten oder private Vertraulichkeiten auf einer für jeden lesbaren herkömmlichen Postkarte im Klartext verschicken? Nichts anderes ist eine unverschlüsselte E-Mail nämlich. Zum Schutz von Privatsphäre und vertraulichen Informationen sollte jeder E-Mailnutzer zukünftig jeglichen E-Mailverkehr verschlüsseln. Hierzu empfiehlt sich der Einsatz einer Verschlüsselungssoftware, die mit einem öffentlichen und einem geheimen Schlüssel arbeitet und deren Quelltexte von quasi Jedermann der über die entsprechenden Programmierkenntnis verfügt überprüft werden kann (also der weltweiten Entwicklergemeinde): Das Programm GnuPG. Anders als bei kommerziellen Produkten, bei denen niemand Einsicht in den Quellcode bekommt, würde jegliche “Hintertür” sofort bemerkt.

Ein komplettes Softwarepaket für Windows finden Sie auf der Seite GPG4Win. Bitten Sie in Unternehmensnetzwerken Ihren Administrator um die Installation von GnuPG / GPG4Win.

Damit Sie mir ohne vorhergehende Kontaktaufnahme zukünftig weiter E-Mails senden und diese auch verschlüsseln können, stelle ich Ihnen nachfolgend meinen öffentlichen Schlüssel zum Download (0×68549E72) als ASCII Datei zur Verfügung.

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