Michael Printz :: Pressefotografie

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23
Jan

Digitale Welt: Broschüre klärt über Urheberrechte im Mitmach-Web auf

Die interaktiven - Web 2.0 genannten - Angebote im Internet leben vom Mitmachen. Web-Logs, Plattformen wie Youtoube, Clipfish, MySpace oder flickr erzeugen ihre Inhalte durch den User. Doch längst nicht alles was möglich ist, ist auch erlaubt. Das Portal für Medienkompetenz Klicksafe und  die Informationsseite iRights.info haben nun eine Broschüre zum Umgang mit Urheber- und Persönlichkeitsrecht im interaktiven Web herausgegeben.

Die Möglichkeiten sind verlockend, die Fallstricke allgegenwärtig: Schnell sind ditigale Inhalte wie Fotos oder Filme auf einer Plattform hochgeladen. Doch welche Regeln sind zu beachten? Oftmals mehr gedankenlos als mit krimineller Energie behaftet landen TV-Mitschnitte, Videofilme auf denen Personen ungefragt gefilmt wurden und fremde Bilder bei Youtube und Co. im Netz. Doch wer die Urheberrechte besitzt, ob Verwertungsrechte vorhanden sind und ob Persönlichkeitsrechte aufgenommener Personen verletzt worden sind, wird meist vorher nicht geklärt.

Wer ein selbst gedrehtes Video  vom Familienausflug im Internet veröffentlicht ist meist auf der sicheren Seite, alle Personen die im Bild sind gehören zur Familie. Fremde sind Beiwerk, meist nicht mal zu erkennen. Schon anders sieht das beim Filmchen vom Betriebsausflug aus - die Kollegen haben Persönlichkeitsrechte und müssen soweit im Video zu sehen auch einzeln um Erlaubnis gefragt werden. Auch das Zeitungsfoto auf man selbst abgebildet ist, ist rechtlich geschützt und darf nicht einfach ins Internet gestellt werden. Im Regelfall muss dafür ein Honorar an den Fotografen gezahlt werden. Auch das veröffentlichen eines Fernsehmitschnittes durch Hochladen auf eine Videoplattform ist nicht erlaubt. Die Ratgeberbroschüre kann bestellt werden, wird von den Herausgebern aber auch zum Download als PDF bereitgestellt.

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