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04
Feb

André Rieu - Unzumutbare Arbeitsbedingungen für Pressefotografen

Vom anderen Ende der Halle aus musste die Fotografen arbeiten
Vom anderen Ende der Halle aus musste die Fotografen arbeiten
03.02.2007 - Dortmund. (PPN) Auf unzumutbare Arbeitsbedingungen stiessen die Pressefotografen der Tageszeitungen beim Konzert von André Rieu in Dortmund. Deutlich wird immer wieder, dass sich in den letzten Jahren die Arbeitsbedingungen der Bildberichterstatter weiter verschlechtert haben. Das “PR-Bewusstsein” der Veranstalter hat sich verstärkt, ein “Herr im Haus-Standpunkt” wird immer unverhohlener hervorgekehrt.

Die akkreditierten Pressefotografen sollen eigentlich den visuellen Teil der Berichterstattung im Sinne und Stil ihrer Arbeitgeber / Auftraggeber und deren Leserschaft ausführen. Hierzu ist es unabdingbar, dass die Fotografen genau so wie schreibende Journalisten ungehinderten Zugang zu Kulturanlässen zu erhalten. Die Arbeit von Fotografinnen und Fotografen kann im Einzelfall eine Kulturveranstaltung -insbesondere klassische Konzerte- über Gebühr stören. Kann der Veranstalter dies plausibel begründen (die Fotografen wissen es aus Erfahrung meist sowieso einzuschätzen), müssen Lösungen gesucht werden, die für beide Seiten akzeptabel sind - beispielsweise eine speziell arrangierte, vollständige Fotoprobe. Auch muss den Veranstaltern klar sein, dass nicht jeder Redaktion alles auf dem Markt technisch machbare zur Verfügung steht, beispielsweise wird kaum eine Lokal- oder Kulturredaktion über ein Teleobjektiv von 600 mm Brennweite und Lichtstärke 1:4 verfügen (so eine Linse kostet immerhin knapp Zehntausend Euro).

Bei dem Dortmunder Konzert von André Rieu in der grossen Westfalenhalle 1 wurde den Fotografen der Lokalzeitungen ein fester Standort am der Bühne gegenüber liegenden Ende Halle, noch hinter dem Mischpult, zugewiesen. Auch die manifestierte Praxis, die Anzahl der Stücke die fotografiert werden zu beschränken fand Anwendung. Im Fall André Rieu waren es in Dortmund zwei Stücke, die fotografiert werden konnten.

Unter solchen Bedingungen ist es Fotografen kaum möglich, im Sinne ihrer Arbeitgeber / Auftraggeber und deren Leserschaft zu arbeiten. Vielmehr diktiert der Veranstalter durch solche Bedingungen ziemlich direkt die Motive, die aufgenommen werden können. Bereits 1996 stellte der Schweizer Presserat fest: “Die Redaktionen sind aufgefordert, sich vermehrt um die Arbeitsbedingungen der Fotografinnen und Fotografen zu kümmern. In einer Zeit, in der Bilder einen immer höheren Stellenwert in den Medien geniessen, darf den (Text-)Redaktionen nicht gleichgültig sein, unter welchen Bedingungen die Bilder entstehen. PR-Bilder sind als solche zu kennzeichnen. Werden Fotografinnen und Fotografen bei ihrer Arbeit über Gebühr eingeschränkt, ist dies bei der Publikation der Bilder gegenüber der Öffentlichkeit transparent zu machen”. Die wenigsten Printmedien besitzen allerdings aus ihrer Tradition heraus das notwendige Selbstbewusstsein, aus dem “Die-anderen-haben-morgen-irgendein-Bild-dann-müssen-wir-auch”-Mainstream auszubrechen und deutliche Signale zu setzen, was insbesondere freie Fotografen von Verlagen die sogar alle Bildredakteure rausschmeißt stark unter Druck setzt: Wenn sie konsequent einpacken und gehen, müssen sie befürchten ihre Aufträge zu verlieren.

Auch die sogenannte Drei-Stücke-Regel bei Konzertveranstaltungen versetzt nicht nur die Fotografen in Mißstimmung. Nach Ansicht des Schweizer Presserats dient diese (meist vertraglich abgesicherte) Praxis ausschliesslich der Imagepflege der auftretenden Künstlerinnen und Künstler. Diese Einrichtung hat wohl vor allem mit der Eitelkeit der Künster zu tun, die sich nicht gern müde und verschwitzt ablichten lassen wollten. Aus journalistischer Sicht ist die Drei-Stücke-Regel deshalb zu verurteilen. Auch fotografisch hat diese keinen Wert, je nach Künstler und Musikrichtung kann die Ablichtung eines total abgekämpften, verschwitzten Musikers im Gegenlicht das ausdrucksstärkste Bild sein. In jedem Fall muss es dem Fotografen und der Redaktion überlassen bleiben, welche Bildauswahl sich in der Berichterstattung wiederfindet. Auch muss den Künstlern und Veranstaltern klar sein, daß ein miserables Bild bei zu dunkler Bühnenbeleuchtung, roten Spots auf den Gesichtern und bewegungsverwischten Interpreten die eindeutig schlechtere Werbung ist, als ein richtig gutes, ausdrucksstarkes Konzertfoto.

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